Short-Update 2022
Aktuelle unterjährige Gesetzesänderungen in Kurzform
Updates zu aktuellen Fragen aus der Abrechnungspraxis in Kurzform
Wichtige Informationen zu aktuellen Rundschreiben in Kurzform
Wichtiges zur aktuellen Rechtsprechung in Kurzform
Zu folgenden Themenbereichen gab es im 2. Halbjahr 2022 Short-Update-Seminare:
- Umsetzung der Arbeitsbedingungenrichtlinie zum 1. August 2022 (Änderungen des Nachweisgesetzes)
- Umsetzung der Energiepreispauschale (EPP) im Septzember 2022
- Der neue Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 und damit verbundene Änderungen zum Minijob und Midijob
Für die aktuellen Änderungen zum neuen Mindestlohn, der neuen Geringfügigkeitsgrenze und den neuen Regeln im Übergangsbereich, findet am 6. Oktober 2022 noch einmal ein zweistündiges Short-Update – online – statt.
Für das 1. Halbjahr 2023 planen wir, nach Bedarf und Thema, neue Short-Update-Seminar, zu dann wieder akuten Themen.
In unseren Short-Update-Seminaren bieten wir Ihnen in 90 bzw. 120 Minuten online, in kurzer und kompakter Form, aktuelle und wichtige Infrormationen sowie Handlungshinweise an, um diese neuen Themen schnell und sicher in der Entgeltabrechnung aber auch in der Personalarbeit umsetzen zu können.
Ziel des Seminars: Ziel ist die kompakte Vermittlung von aktuellen Entwicklungen in relevanten Bereichen der panademie-betroffenen Arbeitswelt für eine schnelle und rechtssichere Durchführung notwendiger Maßnahmen.
Zielgruppe: Lohnbuchhaltung, Entgeltabrechner, Personalsachbearbeiter, Personalleiter, Personalreferent, Betriebs- und Personalräte
Personal-Entgeltinfo-2022 – „Short-Update“
Seminardauer:
90 Minuten (1,5 Stunden) bzw.
120 Minuten (2,0 Stunden)
Seminarablauf:
Beginn & Ende siehe einzelnes Seminar
Teilnehmerzahl:
ab 5 Teilnehmende
Seminargebühr:
90 Minuten Short-Update online: Netto 90 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. einschl. Seminarunterlagen
120 Minuten Short-Update online: Netto 120 EUR zzgl. gesetzl. MwSt. einschl. Seminarunterlagen
Referent:
Torsten Hans-Jürgen Franke

Geprüfter Sachverständiger für Entgeltabrechnung und betriebliche Altersversorgung BDSF und gerichtlich zugelassener Rentenberater bAV
Schriftliche Anmeldungen bitte per Email, Post oder per Fax
Postanschrift: Entgeltwelt, Dahlienstr. 1, 80935 München
E-Mail-Kontakt: franke@iwb-seminare.de
Tel. +49 (0)89 357 462 77
Fax +49 (0)89 357 462 78
Einzelne Inhalte unserer Short-Update-Seminare
Viertes Steuerentlastungsgesetz
- Neuer Programmablaufplan 2022, rückwirkend zum 1. Januar 2022
- Energiepreispauschale (EPP) – Auszahlung im Monat September 2022
- WEM muss der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung die Energiepreispauschale auszahlen?
- WIE erfolgt die Auszahlung der Energiepreispauschale?
- Bekommen auch Betriebsrentner die Energiepreispauschale von der Zahlstelle ausgezahlt?
- WIE und WANN bekommt der Arbeitgeber diese erstattet?
Neuer Mindestlohn sowie Änderungen zum Minijob und Midijob ab 1. Oktober 2022
- Mindestlohn steigt auf 12 EUR pro Zeitstunde
- Änderungen des § 8 SGB IV zur gesetzlichen Definition einer geringfügig entlohnten Beschäftigung
- Änderungen zur besonderen Beitragsberechnung im Übergangsbereich und Anhebung des Übergangsbereichs
- Was ist in Vorbereitung zum 1. Oktober 2022 in der Personalverwaltung und Lohnabrechnung zu tun?
- Neue Richtlinien?